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Plugins entwickeln für ein CMS welches unter der GPL V3 steht
sorry für die frage, aber ich möchte mich gern vorher informieren. Wenn man Plugins für ein CMS entwickelt z.b in php welches unter der GPLv3 steht, darf man diese (eigenen) Plugins dann verschlüsseln (via ioncube) und gegen eine kleine einmalige gebühr verkaufen mit seinen eigenen Lizenz Bedingungen? Oder ist man dazu verpflichtet diese dann auch offen (unverschlüsselt und kostenfrei) unter die GPLv3 zu stellen?
Schöner Artikel aber die Kritik am Landgericht Berlin kann ich als juristischer Laie nicht ganz nachvollziehen, wurde die Firmware doch als Sammelwerk (und nicht als abgeleitetes Werk) eingestuft und hierzu ausgeführt:
https://download.fsfe.org/legal/documents/lg-urteil-20111118.pdf#page=20 hat gesagt.:
Die Infizierung eines Sammelwerks insgesamt bei Verwendung von Open-Source-Software in einzelnen Teilen eines Sammelwerks begegnet keinen Bedenken, da das Sammelwerk eine einheitliche Funktionalität aufweist und maßgeblich von den Open-Source-Bestandteilen abhängt.
Ich verstehe das derart, dass es durchaus Bedenken gegen die "Infizierung" durch die GPL geben könnte, hier der Fall aber eindeutig ist, weil das Sammelwerk maßgeblich von der GPL-Software abhängt und eine einheitliche Funktionalität aufweist. (Gut, was hier als "einheitliche Funktionalität" verstanden wird, ist mir auch nicht klar, aber das ist eine andere Sache.)
Die GPL räumt Dir zwar das Recht ein, verlangt aber weder, dass Du die Software der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, noch dass Du die Software kostenlos abgibst. Der Kunde erwirbt eine Kopie der Software, die er zu den Bedingungen der GPL lizenziert bekommt. Du kannst jedoch nicht verhindern, dass dein Kunde die Software seinerseits kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt - zu den Bedingungen der GPL, versteht sich.
Du kannst also beispielsweise die Software hinter einer Bezahlschranke verkaufen und dort dem betreffenden(!) Kunden den Quelltext zum Download anbieten (für den Quelltext dürfen ihm in dem Fall keine weiteren Kosten entstehen). Wenn Du die Software auf einem USB-Stick auslieferst, dann kannst Du entweder den Quelltext gleich mitschicken oder aber ein Schreiben beilegen, aus dem hervorgeht, dass der Kunde drei Jahre lang den Source-Code bestellen und auf USB-Stick erhalten kann. Hier darf dann auch eine Gebühr (für das Medium) verlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch die GPL auch keinen Anspruch auf Updates, Wartung, Support, Servernutzung. Alles Leistungen, die unabhängig von der GPL verkauft werden können.
Beachte bitte, dass ich kein Jurist bin, für eine Rechtsberatung wendest Du Dich am besten an einen Anwalt Deines Vertrauens
Als Ergaenzung, wenn ich mich richtig erinnere ist das genau was VMWare macht. Die haben einen gehaerteten Linux-Kernel welcher nur fuer Abonnenten zugaenglich ist. Die Aenderungen/Patches am Kernel selbst stehen unter GPLv2, also jeder Abonnent hat das Recht auf den Quellcode und darf diesen auch frei weiterverbreiten und verwenden. VMWare hatte da aber natuerlich immer etwas dagegen, weil sie sich die Arbeit bezahlen lassen. Da gab es immer wieder Leute welche sich die VMWare Abonnements gekauft haben nur um die Patches oeffentlich zu stellen. Diese Abonnements wurden dann immer wieder von VMWare gekuendigt damit diese das eben nicht weiter machen.
Ich finde das ist ein wichtiger Punkt welcher immer wieder uebersehen wird. Du kannst mit GPL Software machen was du willst, aber in dem Moment wo du sie verbreitest musst du dich an die GPL halten.
Es gab mal eine aehnliche Diskussion ueber Android-Kernel-Patches. Das ist ja eine ziemlich wilde Ecke und GPL beachten ist da nicht so dolle. Irgendeine "Hacker" Gruppe hat dann ihren Kernel (mit den Patches) hinter eine EULA gestellt. Also du bekommst nur Zugriff auf den Kernel mit den Patches wenn du die EULA beim registrieren im Forum akzeptierst, und dich damit verplfichtest diesen Kernel und die Patches nicht weiter zu verbreiten. Das war eine ziemliche Diskussion auf einer GPL-Mailing-Liste (gpl-violations.org?) und am Ende sahen die meisten die GPL dadurch aber nicht angegriffen, weil du hast dich anderweitig zu etwas verplfichtet was nichts mit der GPL oder der Sfotware-Lizenz zu tun hat. Das ergibt sich daraus weil die GPL durch "externe" Vereinbarungen nicht angegriffen wird und diese dennoch in Kraft sein koennen. Ein Beispiel ist da wenn du fuer eine Firma arbeitest und Aenderungen an einer GPL Software fuer die firmeninterne Verwendung vornimmst. Dann hast du dennoch keinerlei Rechte an dem Quellcode, und auch wenn du dann die Software in der Firma verwendest, kann die Firma immer noch einschraenken was du dann effektiv mit dem Quellcode darfst. Zumindest erinnere ich mich so an die Diskussion. Es waere ja auch nicht zielfuehrend wenn firmeninterne Aenderungen "nach auszen" getragen werden koennen.
Genau genommen muss man sich immer an die Lizenz halten. Die räumt gerade die entsprechenden Nutzungs-/Verwertungsrechte für die Software ein und verpflichtet auf der anderen Seite eben zu bestimmten Dingen, die im Fall der GPL insbesondere greifen, wenn man die Software weitergibt.
Also du bekommst nur Zugriff auf den Kernel mit den Patches wenn du die EULA beim registrieren im Forum akzeptierst, und dich damit verplfichtest diesen Kernel und die Patches nicht weiter zu verbreiten. Das war eine ziemliche Diskussion auf einer GPL-Mailing-Liste (gpl-violations.org?) und am Ende sahen die meisten die GPL dadurch aber nicht angegriffen, weil du hast dich anderweitig zu etwas verplfichtet was nichts mit der GPL oder der Sfotware-Lizenz zu tun hat.
Interessant, hast Du da zufällig einen Link. Spontan wäre ich da nämlich völlig anderer Auffassung: entweder hätte die GPL-Software über dieses Forum nicht weitergegeben dürfen, oder die EULA gilt in diesem Punkt schlicht nicht.
Ein Beispiel ist da wenn du fuer eine Firma arbeitest und Aenderungen an einer GPL Software fuer die firmeninterne Verwendung vornimmst. Dann hast du dennoch keinerlei Rechte an dem Quellcode, und auch wenn du dann die Software in der Firma verwendest, kann die Firma immer noch einschraenken was du dann effektiv mit dem Quellcode darfst.
auch nicht als Besonderheit der GPL, sondern im Urheberrecht verankert (Arbeitsergebnisse des Arbeitnehmers gehören dem Arbeitgeber). Die Software wird dabei in der Regel auch nicht an Dritte übertragen, so dass dies ebenfalls in Bezug auf die GPL unproblematisch ist. Tatsächlich sieht die Lizenz explizit eine Ausnahme vor, so dass man sogar externe Dienstleister (und damit Dritte) für die Entwicklung in Anspruch nehmen kann, ohne die Änderungen unter die GPL stellen zu müssen. So verstehe ich das zumindest
Nein, ich meinte wenn du jetzt etwas fuer dich Privat auf deinen Maschinen machst, dann spielt die Lizenz auch keine Rolle, weil man selbst der einzige Benutzer ist.
Interessant, hast Du da zufällig einen Link. Spontan wäre ich da nämlich völlig anderer Auffassung: entweder hätte die GPL-Software über dieses Forum nicht weitergegeben dürfen, oder die EULA gilt in diesem Punkt schlicht nicht.
Nein, leider nicht, das ist 15 Jahre oder so her. Es fuszte darauf dass du nur dann einen Anspruch auf den Quellcode hast wenn du Software auch haben darfst. Also nur weil du eine GPL-Software in die Finger bekommen hast, bedeutet das nicht dass du ein Recht auf den Quellcode hast, sondern zuerst steht die Frage da ob man ueberhaupt die Software haben darf. Wenn das ein "Nein" ist, dann auch nix Quellcode, weil du solltest diese ja gar nicht haben. Das muesste Abschnitt 6 sein:
Each time you redistribute the Program (or any work based on the Program), the recipient automatically receives a license from the original licensor to copy, distribute or modify the Program subject to these terms and conditions.
Wenn man nicht der Empfaenger der Software ist, hat man auch keine Rechte anhand der GPL daran. Selbes Prinzip ist ja zum Beispiel ein Smartphone mit Linux Kernel, der Hersteller ist nur verpflichtet all jenen den Kernel Quellcode zu geben welche bei ihm ein Smartphone+Software gekauft haben, und nicht irgendjemandem aus dem Internet der den gerne haette.
Hmm, das passt aber doch nicht. Denn wenn du die Software haben darfst (über ein Abo oder was auch immer), dann hast Du auch das Recht, es weiter zu geben.
Und damit wäre die Kette ok, so lange es ein aktiv weitergeben wäre. Das würde evtl. nicht gelten, wenn ich es mir selbst aneignen würde (ich hacke mich irgendwo rein und kopiere es mir).
Die GPL ist hier aus meiner Sicht ok. Was aber natürlich unabhängig davon ist, ist die Frage, mit wem ich Geschäfte mache. Du darfst aus GPL Sicht etwas weiter geben, aber dann mache ich halt keine Geschäfte mehr mit Dir. Aber das hat halt nichts mit der Lizenz zu tun.
Oder habe ich da jetzt etwas übersehen oder missverstanden?
Hmm, das passt aber doch nicht. Denn wenn du die Software haben darfst (über ein Abo oder was auch immer), dann hast Du auch das Recht, es weiter zu geben.
Das ist richtig, aber es gibt eben durchaus Rahmenbedingungen wo dies nicht mehr zutrifft, oder zumindest ist so mein Verstaendnis und meine Erinnerung. Ich habe die Diskussion nicht mehr richtig im Kopf, es war so irgendwie dass die GPL auf "Organisationen" angewandt werden kann, und der Quellcode nur innerhalb dieser Organisation weitergegeben werden darf, beziehungsweise nur Mitglieder dieser "Organisation" die Software haben duerfen. Das war ein ziemlich gebautes Konzept natuerlich, aber die GPL blieb dadurch unberuehrt.
Wenn du die Aenderungen kaufst, bist du Kunde und nicht Teil der "Organisation" in welchem die Aenderungen bleiben muessen.
Doch, das hast du schon alles richtig verstanden. Meine Erinnerung ist einfach dass man ein legales Konzept d'rumherum bauen kann mit dem man einschraenken kann wer ein Anrecht darauf hat. Das war aber kein ersetzen oder ergaenzen der Lizenz, sondern ein Konstrukt welches die gesamte Sache nochmal legal kapselt, aehnlich wie bei einer Firma fuer die man arbeitet. Aber die Diskussion von damals finde ich nicht mehr, leider, und es scheint auch kein direktes Archiv fuer die alten Mailing Listen zu geben. Es ist aber auch ein ziemlicher Sonderfall, zugegeben.
Hmm, das ist doch genau vorgegeben (siehe Permissions und Conditions) ...
Er darf es kommerziell nutzen und auch verändern, insofern immer die eigentlich Autoren mitgeschleppt werden. Kann er das nicht sicherstellen darf er sie nicht verwenden.
Natürlich ist das vorgegeben, aber so eine kurze Zusammenfassung reicht da aber bei weitem nicht. Der Teufel steckt da oftmals im Detail.
Beispiel: wenn Du die Zusammenfassung ansiehst, steht dort, Du müsstest den Quellcode offenlegen. Das gilt aber nur unter bestimmten Umständen, außerdem musst Du auch nur Deinem Kunden den Quellcode zur Verfügung stellen. In welcher Form hängt wiederum davon ab, wie Du die Software weitergibst usw.
Abgesehen davon ist "genau" so eine Sache. Es gibt z. B. sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wann etwas als "derivative work" (abgeleitetes Werk) zählt.
ch habe die Diskussion nicht mehr richtig im Kopf, es war so irgendwie dass die GPL auf "Organisationen" angewandt werden kann, und der Quellcode nur innerhalb dieser Organisation weitergegeben werden darf, beziehungsweise nur Mitglieder dieser "Organisation" die Software haben duerfen.
Also das klingt für mich alles immer noch etwas dubios. Wenn ich als Bestandteil einer Organisation in den Besitz von etwas komme, dann gelten für mich selbstverständlich Regeln für die Weitergabe. Das ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Daher kann ich dann auch Sourcen, die in meinen Besitz gelangt sind, nur weitergeben, wenn diese entsprechend klassifiziert wurden. Die Standard Klassifizierung ist ansonsten vermutlich "nur für den internen Dienstgebrauch".
Sprich: Ich darf Dir etwas nicht ohne entsprechende Klassifizierung weitergeben. Dabei ist es streng genommen egal, ob es irgendwelche Sourcen, eine Email oder eine Datei meines Systems ist.
Die GPL ist ansonsten generell ebenso problematisch wie alle Verträge, die man erstellt und der für viele Vertragspartner universell (und nicht individuell) ausgearbeitet wurden. Das sind typischerweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das geht dann in Richtung BGB §305 ff.
Aber ich bin nur ein Laie was das angeht - nur eben habe ich da schon einige Diskussionen mitbekommen (mit entsprechenden Gerichtsurteilen und so) und daher habe ich lediglich im Hinterkopf, dass es da entsprechende Einordnungen gibt / gab.
Ich glaube, es gibt derzeit nur wenige Anwälte und/oder "Rechtsgelehrte", die sich wirklich gut damit auskennen ... Was meinst du eigentlich genau mit "abgeleitetes Werk"? Heißt das, ich kann eine Software (oder Quellcode) so soo sooo weit verändern, dass ich dann am Ende als Urheber gelte, und sie mein geistiges Eigentum darstellt?
🤔
Heißt das, ich kann eine Software (oder Quellcode) so soo sooo weit verändern, dass ich dann am Ende als Urheber gelte, und sie mein geistiges Eigentum darstellt?
Ja und Nein. Wenn deine Arbeit auf einer GPL Software basiert und das nachgewiesen werden kann, dann ist hier zu prüfen, in wie weit das zu berücksichtigen ist. Aber wenn die GPL für Deinen Fall anzuerkennen ist, dann hast die Software auch unter GPL zu stellen.
Und Du musst hier aus meiner Sicht auch sauber trennen:
Lizenzfrage - da ist dann die Fragestellung nach Urheber, Schöpfungshöhe und so irrelevant
Urheberrecht - da kann man halt schauen, was Du gemacht hast und ob Du dafür als Urheber zu betrachten bist.
Und egal, wie sehr Du da eine eigene Schöpfung aufbaust: So diese GPL enthält, reicht dies schon. Also krasses Beispiel:
Ich habe eine Klasse unter GPL:
Java:
// Lizenz: GPL
public class Adder {
public static long add(long a, long b) {
return a+b;
}
}
Dies ist trivial, ich werde für diese Klasse vermutlich keine Rechte als Urheber einklagen können. Eine Schöpfungshöhe ist einfach nicht gegeben.
Aber es ist Code, den ich als GPL freigeben kann.
Du kannst jetzt diese Klasse in Dein Werk einbauen. Irgend etwas total großes, tolles. Du hast eine Software geschrieben, bei der Du gleich mehrere Kernprobleme der Informatik gelöst hast. Also eine Software, die z.B. auf einem kleinen pi eine KI bereit stellt, die klüger ist als alles, was derzeit in den Rechenzentren läuft ... oder was auch immer Du nachts träumst ...
Da wird Dir niemand die Schöpfungshöhe absprechen.
Aber wenn ich beweisen kann, dass Du meine Klasse Adder verwendet hast, die unter GPL steht, dann wirst Du vermutlich ein Problem haben, so Du die GPL nicht verwendest.
Und natürlich gibt es Anwälte, die sich mit diesen Lizenzfragen sehr intensiv beschäftigt haben. Kann ja auch nicht anders sein, denn es gibt ja auch große Prozesse wie z.B. Oracle vs. Google.
Was meinst du eigentlich genau mit "abgeleitetes Werk"? Heißt das, ich kann eine Software (oder Quellcode) so soo sooo weit verändern, dass ich dann am Ende als Urheber gelte, und sie mein geistiges Eigentum darstellt?
Ich meine damit die Übersetzung von "derivative work", worauf sich das englische Original der Lizenz bezieht. Und wie geschrieben: die Meinungen, wann etwas ein abgleitetes Werk darstellt, gehen auseinander. Genau darum geht es in dem Artikel, den @LimDul verlinkt hat.
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