Kauft der Benutzer das Programm, muss er Eula und AGB VOR dem Kauf zur Kenntniss genommen haben, bzw. der Kentniss nehmen können, sonst haben sie keine rechtliche Wirkung.
Ist das Programm ein kostenloser Download (meint: Keine Vertragliche bindung zwischen Programmanbieter und "Downloader") sieht es etwas anders aus. Da ist eine EULA machbar (auch wenn sie keine allzugroße Bedeutung hat, wie foobar schon erwähnte). Entweder vor dem Download, oder eben bei Programmstart.
Bin kein Rechtsverdreher, aber das war das Fazit was ich aus der Vorlesung "Recht in der IT" gezogen habe.
- Alex