Urheberrechtsverletzung bei GUI 1-zu-1-Nachbildung?

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anna23

Gast
Hallo!

Weiß jemand, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn ich eine GUI 1-zu-1 nachbilde?
Gibt's da irgendwo eine Vorschrift?

Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
anna23
 

abollm

Top Contributor
Na ja, als juristisch ein wenig gebildeter Mensch würde ich zunächst einmal sagen: Es kommt darauf an!

Konkret: Wenn die (zu kopierende) GUI einen "schützenswerten Entwurf" darstellt, dann hat der Ersteller darauf einen Urheberanspruch. Das ist wie mit dem Hausentwurf eines Architekten.

Wenn die GUI ganz einfach aus den typischen Standardbauelementen zusammengeschustert ist, handelt es sich i.d.R. und IMO nicht um einen schützenswerten Entwurf. Z.B. viele der in diesem Forum veröffentlichen Beispiel-Simpel-GUIs.

Die Grenzen mögen mitunter fließend sein, aber im Zweifelsfalle gilt immer die Regel:

Fachleute, d.h. Jachjuristen, fragen. Denn: Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe!

Hth
 

L-ectron-X

Gesperrter Benutzer
Ich würde sagen, wenn man eine GUI 1:1 nachbildet, liegt bereits deshalb ein Urheberrechtsverstoß vor, weil es eine Verwechslungsgefahr mit dem Original geben könnte.
Im Zweifelsfall schlage ich vor, den Urheber selbst zu fragen und sich die Erlaubnis von ihm für eine 1:1-Nachbildung zu besorgen.
 

Sky

Top Contributor
Mal ganz konkret die Frage: Warum willst Du etwas nachbauen??

Wenn es sich um einen Standard-Dialog handelt (z.B. Datei öffnen) so sehen sich diese Dinge eh (fast) immer ähnlich.
Wenn es was ausgefallenes bzw. ein komplexer Dialog ist, so sehe ich keinen Sinn darin einen vorhandenen 1:1 nachzubauen...
 
A

anna23

Gast
Hallo!

Der Grund, weshalb ich frage ist folgender:

Ich muss für eine Prüfung die GUI des Windows Taschenrechners in Java nachbilden. Dabei lautet eine Frage, ob das urheberrechtlich überhaupt erlaubt ist.
 

L-ectron-X

Gesperrter Benutzer
Wenn man zwischen den Zeilen ließt, scheint das erlaubt zu sein, denn sonst müsstest Du das Ding nicht nachbauen. :wink:
 

Sky

Top Contributor
Ohne das ich irgendeine Ahnung vom rechtlichem Hintergrund habe, so denke ich, dass die Anordnung der Zahlen und Operatoren für einen Taschenrechner nicht geschützt sein können.
Fragwürdig ist natürlich, wie es ist, wenn Du auch noch die Menüleiste 1:1 (sprich au ch mit den gleichen Bezeichner) verwendest...
 
M

Meillo

Gast
... zur Sicherheit andere Farben verwenden, ein anderes Icon, anderer Titelleistentext

aber ist ja eh java ... ich denke niemand wird eine calculater.exe mite einer calculator.jar verwechseln ...
 

dotlens

Top Contributor
als juristisch völlig ungebildeter, denke ich, dass es so oder so kein Problem ist etwas nach zu bilden, solange du es nicht veröffentlichst.
 

AlArenal

Top Contributor
Wie war das doch seinerzeit mit Adobe und Macromedia? Die hatten sich doch auch in der Wolle, weil Adobe meinte Macromedia habe deren Idee den Toolbars geklaut.. Irgendwas war da mal.. Naja, nachdem Adobe MM gekauft hat, dürfte das auch egal sein.. Arme MM-Leute...

Im Übrigen glaube ich nicht, dass du in Java deinen Taschenrechner so hinbekommst, dass er 1:1 wie calc.exe aussieht.
 
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