Scheinselbstständigkeit

White_Fox

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Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit: Ab wann genau gilt man als scheinselbständig?

Soweit ich weiß will man damit z.B. vermeiden, daß Pflichten eines Arbeitgebers an den Angestellten ausgelagert werden und ähnlichen Zinnober. Solange man alle Pflichten, die man als Unternehmer hat, anständig erfüllt, sehe ich nicht warum man als Selbständiger nicht nur einen Kunden haben sollte.

Hintergrund: Aktuell arbeite ich für zwei Firmen. Und ich will auch, wenn ich irgendwann mal meine MA abgegeben habe, für beide Firmen weiterarbeiten. Meine Lieblingsvariante wäre, bei einer Fa. festangestellt zu sein und selbständig für die andere Firma (bzw. mit der anderen Firma zusammen) zu arbeiten, weil ich mir so auch bestimmte Dinge wie z.b. Werkzeuge, Software, usw. etwas freier zusammenlegen kann...muß es nur selber bezahlen. Etwas Kleinkram würde ich auch allgemein anbieten, aber es wäre im Wesentlichen wahrscheinlich schon eine 1-Kunden-Beziehung, alleine schon aufgrund des Zeitaufwands.
 
K

kneitzel

Gast
Also generell gilt hier: fachlich kompetente Hilfe holen! Was wir Dir hier erzählen bringt Dir nichts...

Die Gefahr droht immer der Firma. Zum einen dadurch, dass der freie Mitarbeiter bei Kündigung sich einklagen könnte. Zum anderen das der Staat da Sozialbeiträge einfordert. Dir selbst kann das relativ egal sein ...

Wenn Du Angestellte hast: Dann hast Du auch eine GmbH, oder? Dann bist Du eh außen vor, so lange du die GmbH aufrecht hältst mit den Aufwänden / Kosten. Denn Du bist ja nicht der Vertragsnehmer der dann irgendwas einklagen könnte. Der Vertragspartner ist ja die GmbH als juristische Person. Und da gibt es meiner Meinung nach diese Gefahren nicht -> Aber Fachmann fragen!

Ebenso das Szenario mit Angestellt bei einer Firma und dann nebenher ein Gewerbe: Komplett unkritisch. Den die erste Firma zahlt ja Sozialbeiträge und so. Und bezüglich der zweiten Firma wird es ja nur eine Nebenbeschäftigung sein. Da gibt es diese Gefahr also auch nicht. (Das ist ja mein Szenario. Gewerbe angemeldet um halt nebenher noch Anfragen bearbeiten zu können und so ...) Ach ja - muss ich es erneut schreiben? -> Fachmann fragen ....

Die einzige Gefahr kann sein, dass das Gewerbe als Hobby deklariert wird. Das passiert, wenn Du Verluste einfährst. Deine Geschäftsidee nicht aufgeht. Dann sagt das Finanzamt: Der Verlust lässt sich nicht auf die übrigen Einnahmen anrechnen. Das ist dann ärgerlich, weil dann IT Ausgaben nicht mehr vom Brutto sondern vom Netto bezahlt werden müssen... Aber an der Umsatzsteuer ändert sich nichts denn das ist eine Reglung nur für die Einkommensteuer - so habe ich es verstanden...
 

LimDul

Top Contributor
Fachmann fragen, hier bekommst du nur Laienmeinungen Und die Lage ist bei dem Thema, soweit ich das sehe eh so diffus, dass man das lieber von einem Fachmann bzgl. des konkreten Falls beurteilen sollte.

Das beste was man als Laie glaube ich prüfen kann, ist mal hier die Liste der Kriterien auf der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit#Kriterien

Worauf Firmen in den letzten Jahren immer mehr Wert legen, dass Externe klar von Internen abgegrenzt sind. Das sind oft kleine Dinge:
* Andere E-Mail Adresse
* Explizite Signatur
* Kein internes Telefon
* Türschilder mit Firmennamen
* Extra Firmen-Ausweis
Das ging teilweise soweit das man als externer nicht mehr im gleichen Büro wie die internen sitzen durfte...

Den Firmen ist wichtig das von außen klar erkennbar ist: Person X ist externer und Person Y ist interner. Aber wie gesagt, alles Laienmeinung.
 
K

kneitzel

Gast
Aber für Fachmannfragen ist das Ganze noch lange nicht ausgegoren genug, insofern sind mir Meinungen von Laien mit Erfahrung als Selbständiger dazu durchaus recht.
Daher hast Du ja auch unsere Sichtweisen bekommen. Und ich denke, dass es drei sichere Wege gibt: a) GmbH b) Festanstellung mit Nebentätigkeit c) Angestellte.
Bei b) bleibt nur die Frage: Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe? Je nach erwarteten Gewinn ist das kritisch weil Du ja nicht wirklich Gewerbesteuer zahlen willst. Wenn Du aber da nicht große Einnahmen erwartest, dann ist die Beantragung eines Gewebes der einfache und sichere Weg.
 

Thallius

Top Contributor
Gewerbesteuer ist eine Umlagesteuer. Das bedeutet du zahlst entsprechend weniger Einkommensteuer. Das wiegt sich nicht immer 1:1 auf ist aber auch nicht so dramatisch das es ein Entscheidungskriterium sein sollte.
Was am Gewerbe nervig ist, ist das du ab einem Umsatz von 50k bilanzierungs pflichtig wirst. Dadurch wird der Jahresabschluss, welcher dann zwingend von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter gemacht werden muss, gleichmal 3x so teuer.
Gegen die Scheinselbständigkeit ist das Gewerbe natürlich schon besser wenn auch nicht ausreichend. Da kommen noch weitere Dinge dazu. Deshalb stellt mich mein Auftraggeber auch über einen ausländischen Diestleister an auch wenn ihn das 5% mehr kostet für eigetlich nichts. Die Verträge mit diesem Dienstleister enthalten dann die üblichen wichtigen Klauseln wie "Kann sich die Arbeitszeit selber einteilen", "Bestimmt seinen Urlaub selber", "Bestimmt seinen Arbeitsort selbst" etc. Damit sichern die sich dann wieder ab.

Gruß

Claus
 
B

BestGoalkeeper

Gast
Das ist ganz einfach. Wechsele jedes Quartal zu einem neuen Auftraggeber, dann kann dir keiner was, also dann lässt dich das FA in Ruhe. ;)
 
B

BestGoalkeeper

Gast
Naja er hat danach gefragt wann man nicht scheinselbstständig is. Ich glaube das FA interessiert sich nicht so für deine Vita.
 

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