Ich hätte da mal eine Frage zum Thema Scheinselbständigkeit: Ab wann genau gilt man als scheinselbständig?
Soweit ich weiß will man damit z.B. vermeiden, daß Pflichten eines Arbeitgebers an den Angestellten ausgelagert werden und ähnlichen Zinnober. Solange man alle Pflichten, die man als Unternehmer hat, anständig erfüllt, sehe ich nicht warum man als Selbständiger nicht nur einen Kunden haben sollte.
Hintergrund: Aktuell arbeite ich für zwei Firmen. Und ich will auch, wenn ich irgendwann mal meine MA abgegeben habe, für beide Firmen weiterarbeiten. Meine Lieblingsvariante wäre, bei einer Fa. festangestellt zu sein und selbständig für die andere Firma (bzw. mit der anderen Firma zusammen) zu arbeiten, weil ich mir so auch bestimmte Dinge wie z.b. Werkzeuge, Software, usw. etwas freier zusammenlegen kann...muß es nur selber bezahlen. Etwas Kleinkram würde ich auch allgemein anbieten, aber es wäre im Wesentlichen wahrscheinlich schon eine 1-Kunden-Beziehung, alleine schon aufgrund des Zeitaufwands.
Soweit ich weiß will man damit z.B. vermeiden, daß Pflichten eines Arbeitgebers an den Angestellten ausgelagert werden und ähnlichen Zinnober. Solange man alle Pflichten, die man als Unternehmer hat, anständig erfüllt, sehe ich nicht warum man als Selbständiger nicht nur einen Kunden haben sollte.
Hintergrund: Aktuell arbeite ich für zwei Firmen. Und ich will auch, wenn ich irgendwann mal meine MA abgegeben habe, für beide Firmen weiterarbeiten. Meine Lieblingsvariante wäre, bei einer Fa. festangestellt zu sein und selbständig für die andere Firma (bzw. mit der anderen Firma zusammen) zu arbeiten, weil ich mir so auch bestimmte Dinge wie z.b. Werkzeuge, Software, usw. etwas freier zusammenlegen kann...muß es nur selber bezahlen. Etwas Kleinkram würde ich auch allgemein anbieten, aber es wäre im Wesentlichen wahrscheinlich schon eine 1-Kunden-Beziehung, alleine schon aufgrund des Zeitaufwands.