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Das mag ja sein, dass du das so siehst, im Gegensatz zum Server gibt es hierzu genügend Urteile. Und diese besagen, dass man zumutbare Maßnahmen ergreift. Ob WEP noch dazu gehört, möchte ich in bestimmten Fällen bezweifeln.


Was du meinst ist im übrigen die Störerhaftung des Anschlussinhabers.


Im übrigen kann ich auch AGBs die ich unterschrieben habe anfechten.



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