rechtliches zur Veröffentlichung

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windeburg

Mitglied
Habe da mal eine rechtliche Frage: :meld:

Ich arbeite gerade an einem Spiel, dass ich gerne igrendwann mal auf open sorce-basis veröffentlichen würde.
Kennt sich da jemand mit so rechtlichen Fragen aus, wie:

* Jugendschutzgesetz (FSK - Problematik) - sprich, reicht es beim Download darauf zu verweisen, dass das Spiel erst ab 18 ist, oder muss ich tatsächlich den Kreis der Berechtigten einschränken?

* Software Lizenzen (GPL & co.)

* Softwarepatente (ist bei einem Anfängerprogramm wie meinem eh quatsch, ich dachte ich erwähne das trotzdem der Vollständigkeit halber)

Würde mich auch über einen link zu einer HP freuen, die sich mit dem Thema auseinandersetzt.


dank im Voraus,

Jonas
 

Jockel

Top Contributor
Wegen Software-Lizenzen schau dir mal folgende Seite an:
http://www.opensource.org/licenses/

Und wegen der Jugendschutzproblematik:
http://www.bundespruefstelle.de/PDF/Info Jugendmedienschutz.pdf

Ein indiziertes Medium darf nur an Orten beworben
werden, die Kindern oder Jugendlichen unzugänglich
sind und von ihnen nicht eingesehen werden können
(§ 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG).

[...]

Dabei sind wohl folgende Abschnitte für dich interessant:
Für schwer jugendgefährdende Medien gelten die vorgenannten
Beschränkungen, auch ohne dass es einer
Aufnahme in die Liste oder einer Bekanntmachung
bedarf (§ 15 Abs. 2 JuSchG).

[...]

Wer gegen diese Beschränkungen verstößt, macht sich
strafbar. Die Verfolgung obliegt der Polizei und den
Staatsanwaltschaften.

[...]
In Telemedien sind „einfach“ pornographische und
„einfach“ jugendgefährdende Inhalte ausnahmsweise
zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sicher gestellt
ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht wer-
den (so genannte „geschlossene Benutzergruppen“, § 4
Abs. 2, Satz 2 JMStV). Werbung für diese Angebote ist
nach denselben Voraussetzungen zulässig.

Weitere Links zum Thema Jugendschutz:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=5350.html
http://www.bundespruefstelle.de/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/36872
http://www.usk.de/

Da ich weder Jurist bin, noch dein Spiel kenne, kann ich dir deine Frage natürlich nicht wirklich beantworten, aber vielleicht helfen dir die Links ja weiter.
 

windeburg

Mitglied
vielen dank!

Genau dass ist es, was ich brauche!

Zu FSK habe ich gehört, dass jedes Spiel, dass keiner FSK Prüfung unterzogen wurde, automatisch ab 18 ist. Egal, wie "jugendgefährdend" es tatsächlich ist. Naja, ich werde dann mal schmökern!
 

Jockel

Top Contributor
Vielleicht noch eine kleine Anmerkung, die du bei deinen Recherchen bachten solltest: die FSK hat nichts mit Computerspielen zu tun! Die FSK ist nur für Filme zuständig. Für Computerspiele ist die USK zuständig.
Und grundsätzlich stimmt die Annahme von dir, allerdings gibt es da wieder etlich Ausnahmen, die sollten aber alle in den Links zu finden sein.
 
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