iText-Nutzung (Version 2.1.7) in kommerzieller Website

navas

Mitglied
Hallo zusammen

Mal vorab: Ich habe auch nach intensiver Suche mit Google, in diesem und anderen Foren nichts dazu gefunden.

Ausgangslage:
Ich entwickle eine Webapplikation (JavaServerPages unter Tomcat) in der ich unter anderem die Möglichkeit haben möchte PDFs zu erstellen. Zum Beispiel um dem Kunden automatisch eine Rechnung im PDF-Format per Mail schicken zu können. Der Kunde kann aber auch PDFs erstellen (z.B. seiner gespeicherten Daten).
Die Webapplikation wird für einen monatlichen Betrag pro Benutzer vertrieben. Der Code wird nicht veröffentlicht.

Mein Problem:
Ich brauche eine Library mit der ich PDFs erstellen kann. Diese soll für meinen Zweck kostenlos sein, ohne das ich meinen Code veröffentlichen muss oder ähnliches. Mir ist dabei iText aufgefallen, das mir diese funktionalität bietet. Bis 2.1.7 wurde iText als GPL veröffentlicht. Danach unter AGPL. Für AGPL ist mir klar, das ich dafür eine Lizenz bezahlen muss. Wie sieht es aber mit iText 2.1.7 aus? Darf ich diese Library für meine kommerzielle Webapplikation benutzen?

Vielen Dank für eure Hilfe
navas
 
iText 2.1.7 ist LGPL und deswegen ist die Verwendung unproblematisch. Du musst halt auf die Verwendung hinweisen und eine Möglichkeit zum Download der Sources anbieten. Ab 5.0 (AGPL) wird es richtig teuer, es sei denn, Dein Code steht auch unter AGPL.
 
iText 2.1.7 ist LGPL und deswegen ist die Verwendung unproblematisch. Du musst halt auf die Verwendung hinweisen und eine Möglichkeit zum Download der Sources anbieten.

Das stimmt so nicht 😉
Die LGPL verpflichtet nur, dass Quellcode, der unter der LGPL steht und modifiziert wird, auch wieder unter die LGPL gestellt wird.
Eigener Quellcode kann jedoch eine Lizenz (auch proprietär) unabhängig von der LGPL haben, die einzige Bedingung ist, dass der LGPL Code austauschbar sein muss, es muss also möglich sein die Jar von iText gegen eine andere auszutauschen.

Ab 5.0 (AGPL) wird es richtig teuer, es sei denn, Dein Code steht auch unter AGPL.
ja, erst bei der AGPL müsste für diesen Fall der Quellcode verfügbar gemacht weden, im Gegensatz zu der GPL, das ist ja die Idee der AGPL, das der Quellcode unter allen Umständen verfügbar gemacht werden muss, die GPL bietet da einige "Schlupflöcher".
 
Sorry für die missverständliche Ausdrucksweise. Bei iText 2.1.7 muss man den Source-Code von iText auf irgend eine Weise verfügbar machen, NICHT (!) den eigenen Code.
 
Das stimmt so nicht 😉
Die LGPL verpflichtet nur, dass Quellcode, der unter der LGPL steht und modifiziert wird, auch wieder unter die LGPL gestellt wird.
Eigener Quellcode kann jedoch eine Lizenz (auch proprietär) unabhängig von der LGPL haben, die einzige Bedingung ist, dass der LGPL Code austauschbar sein muss,
Muss ich auf meiner Seite irgendwo angeben, das ich iText verwende? Und meinen Code muss ich doch nicht unter irgendeine Lizenz stellen?
es muss also möglich sein die Jar von iText gegen eine andere auszutauschen.
Gegen eine anderen jar von iText?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry für die missverständliche Ausdrucksweise. Bei iText 2.1.7 muss man den Source-Code von iText auf irgend eine Weise verfügbar machen, NICHT (!) den eigenen Code.
nein, du musst auch nur Modifikationen an dem Code verfügbar machen 😉

Muss ich auf meiner Seite irgendwo angeben, das ich iText verwende? Und meinen Code muss ich doch nicht unter irgendeine Lizenz stellen?
dein Code darf proprietär bleiben, wenn du es möchtest.

Die Webapplikation wird für einen monatlichen Betrag pro Benutzer vertrieben. Der Code wird nicht veröffentlicht.
wie definierst du vertreiben?
Das entscheidet nämlich wie die LGPL angewandt wird 😉
Also wo du wie die Nutzung von iText vermerken musst.

Gegen eine anderen jar von iText?
ja 😉 Das heist einfach nur, dass du den Quellcode von iText nicht direkt in deine Jar packen darfst, sondern dieser in einer extra jar sein muss 😉 Wenn man die iText jar dann jedoch gegen eine inkompatible Version austauscht ist das nicht dein Problem, wer die Software hat, muss aber die Möglichkeit haben - das alles unter der Vorraussetzung, dass die Software verteilt wird, nutzt du sie nur privat/kommerziell alleine dann gilt dies nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie definierst du vertreiben?
Das entscheidet nämlich wie die LGPL angewandt wird 😉
Also wo du wie die Nutzung von iText vermerken musst.
Ein Kunde kann sich einen Account erstellen und die Applikation gegen eine monatliche Gebühr benutzen. Wo muss ich in dem Fall die Nutzung von iText vermerken?
ja 😉 Das heist einfach nur, dass du den Quellcode von iText nicht direkt in deine Jar packen darfst, sondern dieser in einer extra jar sein muss 😉 Wenn man die iText jar dann jedoch gegen eine inkompatible Version austauscht ist das nicht dein Problem, wer die Software hat, muss aber die Möglichkeit haben - das alles unter der Vorraussetzung, dass die Software verteilt wird, nutzt du sie nur privat/kommerziell alleine dann gilt dies nicht.
Das mit der Extra-Jar hatte ich auch vor 😉
Die Software wird nicht verteilt und bleibt in meinem Besitz.

Danke für deine bisherigen Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben!
 
k, da du die Software nicht verteilst greifen viele Regelungen der LGPL gar nicht, du musst weder irgendwo schreiben, dass du iText nutzt noch iText in einer einzelnen Jar haben.

Die gesamten Aussagen gelten natürlich nur für diesen Fall, wenn du die Software vertreiben würdest, sähe es wieder anders aus 😉
 

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